Spezial: Fertighaus
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Bauvertrag / Fertighausvertrag / Massivhausvertrag
Eine Kernkompetenz unserer Kanzlei liegt im öffentlichen und privaten Baurecht sowie dem Architektenrecht. Wir helfen Ihnen deshalb zuverlässig weiter bei Rechtstreitigkeiten in Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Bauverträgen. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf die Errichtung eines Fertighauses oder eines Massivhauses, dem Umbau Ihrer Immobilie und jedem anderen Bauprojekt. Wir informieren Sie über Ihre Rechte z.B. bei Auftreten von Mängeln, Bauzeitverzögerungen, Nachträgen und ungeplanten Mehrkosten. Sowohl Bauherren als auch Auftragnehmer vertreten wir zuverlässig bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wir vertreten Sie bundesweit.
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