Ständiger Tätigkeitsschwerpunkt unserer Rechtsanwälte ist die Beratung und Vertretung mietrechtlicher Mandate betreffend Gewerbe- und Wohnraummietverhältnisse sowie Angelegenheiten des
WEG-Rechts.
Schwerpunkte unserer Arbeit sind z.B.:
Im Mietrecht (Gewerbemiete und Wohnraummiete)
Im WEG-Recht
Wann es für den Vermieter Sinn macht, selbst und ohne anwaltliche Vertretung tätig zu werden. Lesen Sie hier weiter...
Dem Mieter ist gekündigt aber er zieht nicht freiwillig aus. Zahlt er auch die fällig werdende Nutzungsentschädigung nicht oder stört den Hausfrieden nachhaltig und
beschädigt dazu noch Vermietereigentum führt dies schnell zu einem wirtschaftlich belastenden Zustand bis hin zu einer auch persönlich unhaltbaren Situation. [Lesen
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Der Verbraucherschutz hält weiter Einzug in das Mietrecht. Seit Mitte 2014 müssen Vermieter damit rechnen, dass sich Mieter von Neuverträgen durch Ausübung eines Widerrufsrechts ihrer vertraglichen Verpflichtung vor Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist jederzeit wieder lösen können. Dies ist dann der Fall, wenn die nun gesetzlich geforderte Widerrufsbelehrung entweder nicht oder nicht ordnungsgemäß bei Vertragsschluss erteilt wurde.
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