Egal, ob es um Ihre Grundstücksfragen geht, Sie Ihre Immobilie als Miteigentümer einer Teilungsversteigerung zuführen wollen oder sich nach dem Hauskauf Mängel ergeben: wir helfen Ihnen
weiter.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Immobilienrecht sind u.a.:
Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem das Grundstück betreffende Rechte und bestehende Belastungen erfasst werden. Das Grundbuch regelt damit die dinglichen Rechtsverhältnisse an Grundstücken und Eigentumswohnungen. Wir erklären Ihnen was sich konkret aus seinen Eintragungen ergibt, welche Lasten und Rechte bei einer Eintragung berücksichtigt werden können und was bei einer Änderung der Eigentumsverhältnisse zu beachten ist.
Um die Auflösung einer Hauseigentümergemeinschaft, z.B. einer Erbengemeinschaft oder der Teilhaber nach Ehescheidung, herbeizuführen bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Veräußerung des betreffenden Miteigentumsanteils oder Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Teilungsversteigerung. Wir informieren Sie über das Vorgehen in Ihrem individuellen Fall.
Sie haben sich den Wunsch vom Eigenheim erfüllt und die Traumimmobilie erweist sich als Reinfall? Kaum eine Situation ist für den Erwerber einer Immobilie frustrierender, als zu spät entdeckte Mängel am selbst genutzten Wohnobjekt. Welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen nach dem Hauskauf bleiben und wie diese sinnvoll durchzusetzen sind, sagen wir Ihnen.
Sprechen Sie uns bei diesen und ähnlichen Fragen vertrauensvoll an. Wir nehmen uns für Sie umfassend Zeit und erörtern bestehende Unklarheiten mit Ihnen im Rahmen eines individuellen Beratungsgespräches.
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