PRAXIS-TIPPS

Widerruf von Darlehensverträgen
In den meisten Fällen finanzieren Erwerber von Grundeigentum den Hauskauf ganz oder teilweise über teure Immobilienkredite. Auf diese Weise verpflichtet man sich als Hausbesitzer dauerhaft über einen langjährigen Zeitraum zur Rückführung der Darlehenssumme.
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Vorsicht bei Aufhebungsvereinbarung
Im Falle einer Umschuldung Ihres Darlehens oder der Veräusserung der mit einer Grundschuld oder Hypothek zugunsten der Bank besicherten Immobilie ist der Eigentümer gut beraten, die Darlehensgeberin über seine Absichten rechtzeitig zu informieren.
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Bank weigert sich, Grundschuldlöschung zu bewilligen
Ein Immobiliendarlehen wird zumeist mit dem der Finanzierung zugrundeliegenden Grundstück zu Gunsten der Darlehensgeberin besichert. Als Sicherheit wird der Bank eine Grundschuld oder Hypothek in Abt. II des Grundbuchs eingetragen und das Grundstück insoweit belastet.
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